Abmahnung aus Berlin
Das könnte sich allerdings bald erledigt haben, zumindest was den deutschsprachigen Raum betrifft.
Denn nicht nur ganze Lieder, sondern auch deren Texte sind urheberrechtlich geschützt.
Die Nutzungsrechte liegen nicht, wie man vermuten möchte, bei den Plattenmultis, sondern bei Musikverlagen.
So ein Verlag geht jetzt gegen die Veröffentlichung der Texte im Internet vor.
Die Folge: Bei ahnungslosen Teenies flattern Unterlassungsforderungen mit Kostennote ein.
Absender ist Pascal Tavanti.
Der Anwalt aus der Berliner Kanzlei Wollmann & Partner mahnt im Namen der Meisel-Verlagsgruppe die Inhaber zahlreicher Websites ab.
Strafandrohung: 10.000 Euro. Wie bei solchen Verfahren üblich, schreibt der Rechtsvertreter auch die Übernahme seiner Kosten in die Unterlassungserklärung.
Streitwert: 50.000 Euro, das sind gut 1.600 Euro Anwaltsgebühren - pro Liedtext.
Existenzielle Nöte
Viel Geld für einen Schüler.
Wenn der Anwalt die Veröffentlichung gleich mehrerer Liedtexte bemängelt - der Betreiber einer Website soll gleich 25 Unterlassungsforderungen erhalten haben - kommt leicht eine existenzbedrohende Summe zusammen.
Die Abgemahnten sind verunsichert.
Sie fühlen sich zu Unrecht verfolgt und haben sich in der "Interessengemeinschaft Songtexte" organisiert.