Am 3. November entscheidet der Bundesgerichtshof darüber ob Ebay-Auktionen tatsächlich herkömmlichen Versteigerungen entsprechen oder nicht. Anbieter die das Wiederrufsrecht bisher abgelehnt, oder keine entsprechende Belehrung vermerkten, würden somit gegen gesetzliche Vorschriften verstossen. Ebay-Händlern droht laut dem Nachrichtenmagazin „Focus“ eine Rückgabewelle.