[Sonstiges] Frankfurter Landesgericht deckt Filesharer

Im Streit um die Herausgabe von Daten eines Kunden, der urheberrechtlich geschützte Musik im Internet verbreitet hat, hat das deutsche Oberlandesgericht Frankfurt den Antrag auf Auskunft der Musikindustrie nun abgewiesen.
Entscheidend war für das Gericht dabei, dass der Provider nur die technischen Voraussetzungen für die Durchleitung von Informationen geschaffen hat, ohne von deren Inhalten Kenntnis zu haben.
Der Provider habe somit weder selbst Urheberrechte verletzt, noch sei er Gehilfe des Verletzers gewesen.
Die Nennung des Kunden sei dem Internet-Dienstleister daher nicht zuzumuten, entschieden die Frankfurter Richter im einstweiligen Verfügungsverfahren.


(mk)

Quelle: Computer-tipps.net
Veröffentlicht am 26.01.2005 um 13:12 Uhr.

Kommentare
Bisherige Kommentare ansehen:

Zu dieser News wurden noch keine Kommentare verfasst.

Einen eigenen Kommentar verfassen:
Sie müssen sich erst registrieren um einen Kommentar verfassen zu können.

Bestellen
Abbestellen
    
    
    Weitere Informationen
  Welchen Browser nutzen Sie?
Internet Explorer
Mozilla
Mozilla Firefox
Netscape
Opera
Safari
Sonstige
    Ergebnis ansehen